Auswirkungen der Corona-Schutz-Verordnung vom 19.02.22

19. Feb 2022

Mit der vom Samstag, 19.02.2022 gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein Westfalen, wirkt sich auf das Spielen in Westheim wie folgt aus: Die Anlage ist geöffnet. Weiterhin besteht in den Innenräumen eine Maskenpflicht. Gespielt werden darf in 2er, 3er und 4er Flights nach der 3G Regel, d.h alle Golferinnen und Golfer sind geimpft oder genesen, ungeimpfte benötigen einen gültigen "negativen" Test (24Std.). Der Vorstand bittet darum sich zwingend an die Vorgaben zu halten. Es werden Stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Das buchen einer Startzeit ist nach wie vor zwingend erforderlich.

§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht

(1) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:

10. die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf) im Freien im öffentlichen Raum sowie die gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3 im Freien im öffentlichen Raum.